Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotograf als Nebenerwerb, was muss ich beachten? Wann Gewerbe anmelden?
Hallo,
ich zwar nur Hobby-Fotograf, werde jedoch immer mal von Freunden und Bekannten gefragt, ob ich nicht Portrait-Shooting etc. machen kann. Das geht natürlich kostenlos. Aber ich möchte mir hier einen kleinen Nebenerwerb aufbauen, und natürlich möchte ich dann auch bei "Fremden" Geld für meine Arbeiten verlangen .
Dazu gehören Porträtaufnahmen, Hochzeitsfotos, Taufe etc.
Nun die Frage: Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden, oder nicht? Ich mach das ja nicht hauptberuflich, sondern eben nur "Nebenbei".
Und: wann muss ich das Gewerbe anmelden? Also kann ich z.B. erstmal ne Webseite machen, meine Dienste bewerben und wenn ich dann den ersten Auftrag bekomme, vorher noch das Gewerbe anmelden? Weiss ja noch gar nicht, ob ich mit meinem Angebot auch bei "Fremden" erfolgreich bin...
Vielen Dank für eure Hilfe!
rheinländer
08.12.13, 12:35
Hallo komonaut,
es gilt die einfache Grundregel: Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe. Egal ob nebenbei oder hauptberuflich.
Da Du Reportagen etc. machen willst, sind es Auftragsarbeiten, somit scheidet freiberufliche Tätigkeit aus.
Wann du das Gewerbe anmeldest?
Für den Anfang reicht mE eine einfach Gewinn- und Verlustrechnung, Quittungen aufheben etc., aber auf der sicheren Seite bist du natürlich, wenn Du Dich beim Finanzamt einfach mal erkundigst.
Erkundige dich auch nach IHK, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft (BG ETEM, Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse), die werden sicherlich in Folge der Gewerbeanmeldung auf dich zu kommen.
VisualPursuit
08.12.13, 22:06
Behördlich gesehen muss ein Gewerbe angemeldet werden ab dem Moment an dem
Du mit Gewinnerzielungsabsicht ein Angebot an den Markt machst, also aktiv am
Geschäftsleben teilnimmst.
Die Website online zu stellen wäre so ein Moment.
Damit kommen eine ganze Reihe von Pflichten und Kosten auf Dich zu, und das
unabhängig davon ob Du auch nur einen einzigen Cent Umsatz machst.
Jeder der als Fotograf tätig werden will, muss sich auch in die Handwerksrolle eintragen lassen (zumindest in D). Da der "Fotograf/in" zu den sogenannten freien Berufen gehört kann das jeder machen lassen, auch diejenigen die keine Ausbildung als Fotograf/in absolviert haben.
Natürlich gibt es nun wieder viele die das für Humbug halten ... aber ... solltest DU als Fotograf tätig werden und irgendein anderer fühlt sich dadurch gestört kann er dich u.a. jederzeit Abmahnen, da Du eine Tätigkeit durchführst die Du nicht ausführen darfst.
Ich persönlich finde das lächerlich, genau wie Zwangsmitgliedschaft in der IHK (je nach Tätigkeitsschwerpunkt).
Mich persönlich hats in beide Verschlagen ... IHK und HWK und die wollen alle nur das Beste (dein Geld).
Die IHK ist recht human und hält erst die Hände auf wenn dein Gewinn eine Gewisse höhe erreicht (glaube sind aktuell knapp über 17.000,00 Euro/Jahr), die HWK hingegen kennt kein Pardon.
Die erste Zeit ist Beitragsfrei, dann werden Jahresabgaben fällig und ein Abschlag für die Ausbildung.
Achja .. das Eintragen kostet natürlich auch ordentlich etwas - dafür bekommst aber eine tolle kleine Plastikkarte die dich als "offiziell eingetragener Fotograf/in ausweißt" ;-) .
Nachtrag:
Ich denke zur Eigentlichen Frage, mit dem Gewerbe wurde genug gesagt. Sobald du die Absicht hast mit einer Tätigkeit Geld zu verdienen musst Du ein Gewerbe anmelden. Nach den Angaben, eben bei dieser Anmedlung, entscheidet sich ob du zur IHK, zur HWK oder zu beiden Kammern musst.
VisualPursuit
18.12.13, 15:42
Kleine Korrektur, bitte:
Gehört nicht zu den freien Berufen, sondern zu den *erlaubnisfreien* Berufen.
Ein kleiner, aber gravierender Unterschied.
rheinländer
19.12.13, 07:14
Korrekt. Steuerlich wird dann wieder unterschieden, ob die Tätigkeit freiberuflich ausgeübt wird,oder nicht.
rheinländer
20.12.13, 16:37
Habe dazu mal folgendes online gestllt. HTH
[Only registered and activated users can see links]
Wenn du eine Webseite online stellst, ist das noch kein Gewerbe. Du erziehlst ja keinen Gewinn damit (außer du hast Google AdWords). Aber wenn du erste schiest und dafür Geld nimmst, musst du das anmelden bzw. einen Gewerbeschein beantragen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
VisualPursuit
12.04.16, 11:33
Siehe Antwort #3 - Du nimmst mit der Website am Geschäftsleben teil und musst daher zwingend ein Gewerbe anmelden.
Das ist völlig unabhängig von tatsächlichem Umsatz oder gar Gewinn.
klaus-knipst
19.04.16, 11:03
Die Website online zu stellen wäre so ein Moment.
Das Thema ist zwar schon fast 2,5 Jahre alt, ich bezweifle mal, dass der TE hier noch liest.
Also nur das Online stellen einer Webseite bedeutet ja nicht, dass jemand Gewinnabsicht hat. Sofern auf der Seite keine Dienste angeboten werden, bei denen irgendwelche Preise stehen.
VisualPursuit
19.04.16, 18:34
Also nur das Online stellen einer Webseite bedeutet ja nicht, dass jemand Gewinnabsicht hat.
Sofern auf der Seite keine Dienste angeboten werden, bei denen irgendwelche Preise stehen.
Sobald Du eine Leistung überhaupt anbietest - egal ob da Preise dran stehen oder nicht - ist
das ein meldepflichtiges Gewerbe auch wenn noch nicht ein Cent umgesetzt worden ist.
klaus-knipst
20.04.16, 10:09
OK, möglich das hier die Rechtslage Österreich/Deutschland anders ist.
Aber wenn ich nur Hobbyknipser bin, dies so auf der Seite angebe und nur TfP mache, warum sollt ich dann ein Gewerbe anmelden?
rheinländer
27.04.16, 19:19
Sobald Du eine Leistung überhaupt anbietest - egal ob da Preise dran stehen oder nicht - ist
das ein meldepflichtiges Gewerbe auch wenn noch nicht ein Cent umgesetzt worden ist.
Bist Du sicher? Ich dachte, ich hätte da mal was gehört von "Gewinnerzielungsabsicht" ;)
VisualPursuit
28.04.16, 07:05
Das gilt für das Steuerrecht, die Meldepflicht ist dagegen Gewerberecht.
Im schlimmsten Fall hast Du gewerberechtlich ein meldepflichtiges Gewerbe,
das steuerrechtlich als Liebhaberei eingestuft wird.
Das ist zwar selten, kommt aber vor.
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