Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschreibungsdauer für Foto Equipment
rheinländer
26.02.14, 07:22
Moin,
meine Frage:
auf wieviel Jahre schreibt man neu erworbene
- Kameras
- Objektive
- Blitzanlagen
- Lichtformer
- Zubehör
ab?
Laut der AfA-Tabelle ([Only registered and activated users can see links]) sind es 7 Jahre. Nach diesem Artikel ([Only registered and activated users can see links]) kann man aber dem Finanzamt schon vermitteln das man sich am Stand der Technick halten will und schneller abschreiben.
Schöne Grüße, Robert
VisualPursuit
26.02.14, 23:11
AfA geht primär immer nach Tabelle, aber gute Argumentation geht auch.
Man muss dem FA eben nachweisen dass für den persönlichen Einzelfall
die Abnutzung/Produktzyklen anders liegen.
Hat man dafür gute Argumente geht das.
Ansonsten ist bei einem finalen Defekt immer eine Sonderabschreibung
für den gesamten Restbuchwert drin.
rheinländer
28.02.14, 18:37
Ok, danke, das ist gut zu wissen. In der Vergangeheit gekauftes Equipment kann man dann immer noch mit einem Restbuchwert von Anschaffungskosten - ((Anschaffungskosten/7) * Vergangene Jahre) ansetzen oder?
Ihr-Fotomacher
29.05.14, 19:48
Laut der AfA-Tabelle ([Only registered and activated users can see links]) sind es 7 Jahre.
Ich glaube, die Tabelle gilt nur für Anschaffungen über 1000,- € netto bzw. für Equipment, dass nicht alleine nutzbar ist, wie z.B. Akkus. Anschaffungen mit kleinerem Wert kann man sofort oder über drei Jahre abschreiben, wenn ich da nicht irre. Müsste man zur genauen Klärung mal den Steuerberater zu befragen.
rheinländer
30.05.14, 10:12
Bis 400€ kann man Anschaffungen sofort voll absetzen. Darüber hinaus müssen die Anschaffungen abgeschrieben werden. Ich persönlich halte 7 Jahre für Foto Equiment als viel zu lang. Werde es mit 3 oder 5 Jahren meinem FA versuchen :)
Ihr-Fotomacher
30.05.14, 20:53
Kann es sein, dass es zwei verschiedene Varianten gibt? Wenn ich nicht irre, setzt mein Steuerberater Beträge unter 150,- € sofort, Beträge von 150,- € - 1000,- € über drei Jahre und alles darüber laut AFA Tabelle ab. Beträge sind natürlich immer netto, also Rechnungsbetrag ohne MwSt. Ich glaube er sagte aber mal was von einer alternativen Möglichkeit, was dann vermutlich die von Dir beschriebene Variante ist.
Wenn man eine Kamera vorzeitig verkauft, kann man eh eine sofortige Abschreibung machen, daher stören mich die 7 Jahre nicht wirklich.
rheinländer
01.06.14, 13:34
Wenn Du eine Kamera (aus dem Betiebsvermögen) verkaufst sind das Einnahmen, die Du evtl. versteuern musst..
Ihr-Fotomacher
01.06.14, 19:50
Wenn Du eine Kamera (aus dem Betiebsvermögen) verkaufst sind das Einnahmen, die Du evtl. versteuern musst..
Ist denn nicht auch eine abgeschriebene Kamera Teil des Betriebsvermögens und der Erlös aus einem Verkauf somit zu versteuern?
rheinländer
01.06.14, 22:45
Na klar... :)
Vollzeitchaot
05.10.15, 04:51
Sehr klar. ich weiß. Das klingt sehr gut und schön!
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